Frontblitzer - Weniger sind sicherer?
Seit Juli diesen Jahres hat das Bundesverkehrsministerium die Anzahl der erlaubten Frontblitzer an einem Fahrzeug eingeschränkt.
Laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), gem. §52 Absatz 2 Nr. 2 StVZO, dürfen nur noch ein paar Frontblitzer an Front sowie Heck des Fahrzeuges angebracht sein, weiterhin dürfte das Licht dieser nur noch in eine „Hauptabstrahlrichtung‟ strahlen.
Die Befürchtung des obersten Ministerium für Verkehr bei mehr als einem Paar ist, dass es zu einer „Übersignalisierung‟ führt und somit andere Verkehrsteilnehmer blendet und verunsichert.
Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) hat eine gänzlich andere Meinung zu diesem Thema.
Auf die Frage eines Verlages zum Standpunkt über dieses Vorgehen, des Bundesverkehrsministeriums, teilte der Verband mit: „Die Wahrscheinlichkeit von Unfällen auf Einsatzfahrten ist deutlich erhöht. Die Dichte des Verkehres und der Schallschutz der Fahrzeuge sind stetig gewachsen. Eine gute optische Sichtbarkeit ist daher von besonderer Bedeutung.‟
Es wurde ein Vorschlag zur sofortigen Nachbesserung eingereicht.
Für viele Einsatzkräfte, ob Feuerwehr, Rettungsdienst oder THW, sind diese Änderungen der StVZO nicht nachvollziehbar. Es geht um ihre Sicherheit, die ohne Diskussion an allererster Stelle stehen sollte.
Text und Bild: Freiwillige Feuerwehr Aken (Elbe)
Bild zur Meldung: Veranschaulichungsbild mit unserem Tatra (GTLF 9000)
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