Unsere Aufgaben
Nach § 2 Abschnitt 1, des [Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes] des Landes Sachsen-Anhalt hat die Gemeinde für die Erfüllung dieser Aufgaben eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
Dieser Pflichtaufgaben ist sich die Stadt Aken (Elbe) in vollem Umfang bewusst und unterhält zu diesem Zweck eine Freiwillige Feuerwehr mit 4 Ortswehren im gesamten Stadtgebiet. Dazu zählt die Feuerwehr Aken im Bereich der Kernstadt, sowie die Ortsfeuerwehren Kleinzerbst, Kühren und Susigke.
Gemeinsam übernimmt die Stadtfeuerwehr unter der Führung von Stadtwehrleiter Michael Kiel vielfältige Aufgaben nach dem oben beschriebenen Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.
Dazu gehört in erster Linie:
- das Verhindern von Bränden (vorbeugender Brandschutz),
- die Brandbekämpfung (abwehrender Brandschutz) und
- die Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Notständen.
Doch nicht nur diese Aufgaben werden von unserer Feuerwehr erfüllt. Im Rahmen unserer aktiven Tätigkeit nehmen wir uns verschiedener weiterer Aufgabengebiete an. Hervorzuheben ist an dieser Stelle vor allem:
- der Tätigkeits- und Einsatzbereich der AED-Gruppe der Freiwilligen Feuerwehr Aken (Elbe)
- die Unterstützung der Feuerwehrnachwuchsarbeit in Form der Unterhaltung einer Stadtjugendfeuerwehr
- die Brandschutzerziehung in Schulen und Kindertagesstätten
- die Absicherung von Veranstaltungen anderer Vereine und Institutionen
- Öffentlichkeitsarbeit im Sinne eines brandschutzgerechten Verhaltens
- brandschutztechnische Ortsbegehungen von Firmen und Betrieben
- Durchführung von Einsatzübungen in Vorbereitung auf eventuelle Ernstfälle
- Wartung und Pflege der Einsatztechnik
Hinzu kommen die unterschiedlichsten Aktivitäten im Bereich eines aktiven Vereinslebens.
Somit bietet sich den vielen Ehrenamtlichen in den unterschiedlichen Abteilungen der Feuerwehr Aken - Einsatzabteilung; Alters- und Ehrenabteilung; Jugendfeuerwehr - eine abwechslungsreiches, umfassendes und verantwortungsvolles Tätigkeitsgebiet, dass in erster Linie dem Schutz und der Sicherheit aller Akener Bürgerinnen und Bürger, sowie den Einwohnern der umliegenden Gemeinden und Ortschaften dient.